CZ EN DE RU


Schidsklausel

Rozhodèí doložka

                                                                                            Schiedsklausel

Die Vertragsparteien einigten sich entsprechend Gesetz Nr. 216/1994 Slg. in gültiger Fassung, dass ihre Streitigkeiten aus dem bzw. im Zusammenhang mit dem Vertrag unter Anwendung des tschechischen Rechts im Schiedsverfahren durch einen Schiedsrichter nach der von der Gesellschaft Rozhodèí Servis pøi Hospodáøské komoøe Brno-venkov, a.s. (Schiedsservice bei der Wirtschaftskammer Brünn – Land AG), ID-Nr.: 28283716 (nachstehend nur „Service“) herausgegebenen und auf den Internetseiten www.rozhodci.servis.ohkbv.cz veröffentlichten Schiedsordnung entschieden werden. Die Vertragsparteien beauftragten hiermit den Service, einen Schiedsrichter zu ernennen und fordern den Schiedsrichter auf, bei der Entscheidungsfindung Gerechtigkeitsgrundsätze zu beachten. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass sie sich mit der Schiedsverfahrensordnung und Schiedsverfahrenskostenordnung bekannt gemacht haben und dass sie beide Dokumente als einen integrierten Bestandteil dieses Schiedsvertrags anerkennen.